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Menschen mit Behinderungen haben einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Um diese Selbstbestimmung geht es beim Persönlichen Budget, zu dem B. A. Mesut Can vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Regierungsbezirk Detmold (KSL-OWL) referiert.
Anstelle von Dienst- und Sachleistungen kann im Rahmen des Persönlichen Budgets eine Geldleistung gewählt werden. Hieraus bezahlen Menschen mit Behinderung die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen steht dabei im Vordergrund. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache entscheiden sie somit selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person, zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt, eine Leistung erbringen soll. Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung und leistet auf diesem Weg einen Beitrag zur seelischen Gesundheit behinderter Menschen.
In der begleitenden Wanderausstellung, die vom 24. September bis zum 9. Oktober 2021 in der Stadtbibliothek Gütersloh zu sehen ist, werden Budgetnehmer*innen abgebildet die, die positiven Seiten eines Persönlichen Budgets beschreiben. Außerdem gibt es eine Stellwand die das Persönliche Budget in 7 Schritten beschreibt.
Die Vortragsveranstaltung wird im Online Format am Mittwoch den 29.09.21 um 18:00 Uhr angeboten. Anmeldung per Email ist in der BIGS unter bigs@kreis-guetersloh.de erforderlich.