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Die KSL.NRW gehen in ihrer Expertise auf einzelne Aspekte des Referentenentwurfs für ein Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG) ein. Dabei beschränken sie sich auf die Regelungen, die sich unmittelbar auf die Situation behinderter Menschen und deren gesellschaftliche Teilhabe auswirken.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt zwar eine leichte Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf dar, bleibt jedoch sogar hinter der geltenden Rechtslage zurück und kann somit keine Verbesserung der Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung am Gesundheitssystem herbeiführen. Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung wird missachtet.
Es sind grundlegende Veränderungen des Gesetzesentwurfs notwendig.