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Im Rahmen der Jahreshauptversammlung 2019 des Cochlea Implantat Verband NRW e.V. wurden Frau Armbrust und Frau Cebulla am 11.05.2019 eingeladen, um das KSL-MSi-NRW vorzustellen und einen Überblick zum Thema Persönliches Budget zu geben. Thematisiert wurden praktische Auswirkungen, Beantragung sowie die Ergänzende Unabhängige Teilhabe Beratung.
Seit 2018 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf das Persönliche Budget. Dieser wurde auch durch das Bundesteilhabehabegesetz (§ 29 SGB IX) bestätigt. Die Form der Leistungsgewährung stellt noch immer gewisse Unsicherheiten dar und sorgt für zahlreiche Diskussionen.
Mit dem Persönlichen Budget ist keine Leistungserweiterung verbunden, d.h. man erhält keine zusätzliche Leistung. Es ändert sich nur die Form der Leistungsgewährung. Menschen mit Hörbehinderung können sich den benötigten Geldbeitrag für ihren Unterstützungsbedarf vom Leistungsträger auszahlen lassen und sich damit auf eine selbstbestimmte Art und Weise die erforderliche Unterstützung organisieren.