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Das Persönliche Budget fördert die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Es ist eine Alternative zu der im Sozialrecht üblichen Sach- oder Dienstleistung. Hat ein Kind mit Behinderung einen Anspruch auf eine Sozialleistung – zum Beispiel auf Schulassistenz – kann diese in Form des Persönlichen Budgets beantragt werden. Das Persönliche Budget wird dann in der Regel als Gelbetrag ausgezahlt. Kinder und Jugendliche können im Rahmen des Persönlichen Budgets (mit)entscheiden, von wem sie eine Unterstützungsleistung in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt erhalten. Das Persönliche Budget ist somit eine Möglichkeit, Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und ihren Familien Gestaltungsspielräume im Alltag zu eröffnen.
Bei der kostenfreien Infoveranstaltung „Das Persönliche Budget für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen“ gibt die Juristin Martina Steinke vom KSL.Münster einen Überblick zu budgetfähigen Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Eltern von Kindern mit Behinderung werden zudem über ihre Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget berichten. Es wird darüber hinaus ausreichend Raum für Fragen der Teilnehmenden geben.
Am Mittwoch, den 17.04.2024 von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr lädt das KSL.Münster dazu zu einer Online-Veranstaltung per Zoom ein.
Wichtig: Da nur sehr wenige Anmeldungen für die Präsenz-Teilnahme eingegangen sind, bieten wir diese Veranstaltung nun ausschließlich als Online-Veranstaltung an.
Interessierte können sich bis zum 11.04. über die Plattform www.eveeno.com/pb-kinder-und-jugendliche anmelden. Ein Bedarf an Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache und Schriftsprache kann bis zum 02.04.2024 ebenfalls über die Plattform angemeldet werden.