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Seit 2008 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung, die von ihnen benötigte Unterstützung entsprechend ihren Bedürfnissen und Vorstellungen zu organisieren. Durch den deutlichen Zugewinn an individuellen Wahlmöglichkeiten können sie ihr Leben aktiv selbst gestalten und sind nicht darauf angewiesen, Hilfe passiv anzunehmen. Mehr Selbstbestimmung führt zu einer höheren Lebensqualität
Die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets ist in den letzten Jahren zwar gestiegen, dennoch wird es insgesamt wenig genutzt.
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Düsseldorf informiert und ermutigt daher verschiedene Zielgruppen (Beratungsstellen, Leistungsträger, Leistungserbringer und potenzielle Budgetnutzer*innen), sich aktiv für eine stärkere Nutzung des Persönlichen Budgets einzusetzen.
Inhouse-Schulungen zum Persönlichen Budget
Ein Baustein unserer Aktivitäten zum Persönlichen Budget sind Inhouse-Schulungen für Beratungsstellen, Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und weitere Organisationen.
Tobias Fischer, Jurist beim KSL Düsseldorf, erläutert zahlreiche Aspekte rund um das Persönliche Budget: Was ist das Persönliche Budget? Für was kann ich es einsetzen? Welchen Rechtsanspruch habe ich auf das Budget? Wie beantrage ich es? Wann macht ein Persönliches Budget Sinn und wann nicht? Neben theoretischem Input kann auch ein Gespräch mit eine*r Budgetnehmer*in Bestandteil der Schulung sein. Individuelle Fragen und der gegenseitige Austausch runden die Veranstaltung ab.
Schwerpunkte, Umfang, Termine und Ort (Online- oder Präsenzveranstaltung) werden individuell abgesprochen. Die Inhouse-Schulungen sind kostenfrei.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0211 6987130 oder per E-Mail: info@ksl-duesseldorf.de
Weitere Informationen zum Persönlichen Budget: https://ksl-duesseldorf.de/de/themen/47/personliches-budget