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Der Bundestag hat am 14. Mai ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um die Folgen der Pandemie u. a. für Menschen, die Angehörige pflegen, abzumildern. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey erläutert: „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz verbessern wir die Unterstützung in akuten Pflegesituationen: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn aufgrund von coronabedingten Versorgungsengpässen zu Hause gepflegt wird. Außerdem gestalten wir Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler. Pflegende Angehörige sollen leichter eine Freistellung von 6 Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten.“
Detaillierte Informationen zum Maßnahmenpaket finden Sie HIER.