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Wo steht der Landschaftsverband Rheinland (LVR) bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention? Welche Schwerpunkte sollen zukünftig gesetzt werden? Mit diesen Fragen beschäftigten sich die Teilnehmer*innen des 3. LVR-Dialogs Inklusion und Menschenrechte am 6. Dezember 2019 in Köln. Mit dabei waren auch Mitarbeiter*innen der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW.
LVR-Direktorin Ulrike Lubek eröffnete die Veranstaltung und verwies auf die Pflicht des LVR, das Menschenrecht Selbstbestimmung umzusetzen. Als prominenter Gast sprach die an der Glasknochenkrankheit erkrankte Journalistin Zuhal Mössinger-Soyhan mit Dorothee Daun, der Vorsitzenden des LVR-Beirates für Inklusion und Menschenrechte, über Grenzen und Möglichkeiten der Selbstbestimmung. Thematisch passend spielte der LVR Audio-Aufnahmen mit O-Tönen von Menschen mit Beeinträchtigungen ein, die in Wohneinrichtungen des LVR leben.
Im zweiten Teil der Veranstaltung diskutierten die Teilnehmer*innen in drei Workshops zusammen mit Mitarbeiter*innen des LVR über aktuelle Themen. Sie tauschten sich über die Umsetzung der in Kürze anstehenden Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus und diskutierten Thesen zum Thema „Geschlechtergerechtigkeit und Behinderung“. Im dritten Workshop ging es um die Frage, wie eine menschenrechtsorientierte Verwaltung aussieht.
Während der Diskussionen mit Mitarbeiter*innen von Verbänden, der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben, aus Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und mit Eltern von Menschen mit Beeinträchtigungen, wurde deutlich, dass gute Ansätze zwar vorhanden sind, auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben aber auch noch viel zu tun ist.
Grundsätzlich begrüßen die KSLs den Einsatz des LVR für Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung und werden den Prozess auch im kommenden Jahr begleiten.