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Vererben zugunsten behinderter Kinder
Das Behindertentestament gibt Eltern die Möglichkeit, ihr behindertes Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen. Es verhindert den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf die Erbschaft. Die Veranstaltung wird in verständlicher Sprache in das Thema einführen und nächste wichtige Schritte benennen. Es wird auch noch genügend Zeit zur Verfügung stehen, um erste Fragen zu beantworten. Die Veranstaltung ist kostenlos. Das Angebot ist für Rollstuhlfahrer geeignet. Für hörbeeinträchtigte Menschen steht eine FM- Anlage zur Verfügung.
Am: Donnerstag, den 15.11.2018
Um: 18:30 – 20:30 Uhr
Von: Rechtsanwalt und Notar Gerd Flint
Wo: Geschäftsstelle der Lebenshilfe Dortmund
Brüderweg 22-24
44135 Dortmund
Telefonische Anmeldung unter 0231/13889-0.