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Menschen mit Behinderungen haben einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Um diese Selbstbestimmung geht es beim Persönlichen Budget.
Anstelle von Dienst- und Sachleistungen kann im Rahmen des Persönlichen Budgets eine Geldleistung gewählt werden. Hieraus bezahlen Menschen mit Behinderung die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind. Das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen steht dabei im Vordergrund. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache entscheiden sie somit selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person, zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt, eine Leistung erbringen soll. Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung behinderter Menschen.
Es referiert Mesut Can vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben OWL.
Die Veranstaltung findet in Rheda-Wiedenbrück im Treffpunkt Beckerpassage statt.
Beginn 17:30 Uhr